Antwort: Die Wartezeit ergibt sich aus den Gegebenheiten des Cannabis-Gesetzes. Vereine wie der CSC Neuss dürfen erst ab Juli 2024 eine Lizenz für den gemeinschaftlichen Anbau beantragen, und dies gilt deutschlandweit. Da wir unsere Mitglieder vorher nicht finanziell belasten möchten, haben wir beschlossen, erst nach der Antragstellung der Lizenz die ersten Vollmitglieder aufzunehmen. Bis dahin bleiben Sie auf unserer Warteliste. Sobald der Prozess beginnt, werden wir uns umgehend mit Ihnen in Verbindung setzen. Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis und Ihre Geduld.

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