Was ist ein Cannabis Social Club bzw. eine Anbauvereinigung?
Eine Anbauvereinigung ist ein eingetragener, nicht-wirtschaftlicher Verein oder eine Genossenschaft, in der volljährige Mitglieder gemeinschaftlich und nicht-gewerblich Cannabis zum Eigenkonsum anbauen können. Zur Vereinsarbeit gehört außerdem, Mitglieder über cannabisspezifische Suchtprävention und Beratung zu informieren. Umgang, Anbau und Weitergabe sind an gesetzliche Vorgaben gebunden.
Ist ein Cannabis Social Club in Deutschland legal?
Ja, aber nur innerhalb der gesetzlichen Grenzen. Eine Anbauvereinigung darf nicht allein deshalb gemeinschaftlich anbauen, weil sie als Verein eingetragen ist. Für gemeinschaftlichen Eigenanbau und Weitergabe an Mitglieder ist eine behördliche Erlaubnis erforderlich. Deshalb arbeiten wir mit klaren Prozessen, Dokumentation und Prüfung der Voraussetzungen.
Wer kann Mitglied werden?
Mitglied werden können grundsätzlich volljährige Personen, die die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen. Dazu gehören unter anderem ein Mindestalter von 18 Jahren und ein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt in Deutschland seit mindestens sechs Monaten. Eine Anbauvereinigung darf höchstens 500 Mitglieder haben. Minderjährige können nicht Mitglied werden und erhalten keinen Zutritt zu Bereichen der Anbauvereinigung.
Wie läuft das Aufnahmeverfahren ab?
Das Aufnahmeverfahren startet über den Mitgliedsantrag. Nach dem Absenden prüfen wir die Angaben und melden uns mit den nächsten Schritten. Die Aufnahme ist nicht automatisch mit dem Absenden des Formulars abgeschlossen. Maßgeblich sind die Satzung, die Beitragsordnung, die gesetzlichen Voraussetzungen und die Entscheidung des Vereins.
Gibt es eine Mindestdauer der Mitgliedschaft?
Ja. Anbauvereinigungen müssen eine Mindestmitgliedschaft von drei Monaten vorsehen. Die konkreten Regelungen des CSC NEUSS e.V. stehen in der Satzung und in der Beitragsordnung.
